Eine spezielle Form des Mobbing am Arbeitsplatz ist das so genannte „Bossing“. Hierbei wird der psychische Druck auf den Betroffenen nicht von Mitarbeitern, sondern vom Vorgesetzten ausgeübt.
Ziel dabei ist es, den abhängig beschäftigten Mitarbeiter unter Druck zu setzen, um entweder Anpassung und Unterwürfigkeit zu erzwingen oder den Mitarbeiter aus seiner Stelle heraus zu drängen.
Hierbei wird:
- das Opfer vor dem Team öffentlich lächerlich gemacht,
- der ungeliebten Person Arbeit gegeben, die nicht bewältigt werden kann,
- dem Team signalisiert, dass die Person „zum Abschuss“ frei gegeben worden ist („Den dürft ihr rausekeln!“),
- der Person Privilegien entzogen (z.B. den direkten Zugang zu wichtigen Stellen),
- sie wird schikaniert, gedemütigt und ihr werden Fehler unterstellt,
- die Person wird drangsaliert,
- es wird gestichelt,
- und Informationen entzogen.
Die psychischen Attacken des Vorgesetzten weisen einen systematischen Charakter auf. Nicht gemeint werden hiermit einmalige Unfreundlichkeiten, „Anmache“ oder Schikanen.
Auswirkungen des Bossing
Die Betroffenen haben beim Bossing kaum eine Chance, den Konflikt aus eigener Kraft zu beenden. Bossing
- macht einsam,
- kann rasch zu einer Depression führen,
- wirkt sich – wie jedes Mobbing – auf die Gesundheit aus: Angsterkrankungen, Burnout, Bluthochdruck, Herzschmerzen, Magen und Darmerkrankungen, Geschwüre, Muskelverkrampfungen sind die Folge
Gründe für Bossing können sein:
- Frustration
- Langeweile
- Druck
- Konkurrenzangst
- Missgunst
- Besitzstandswahrung
- Intoleranz
Die „bossenden“ Chefs fühlen sich von starken Mitarbeitern bedroht. Unsicherheit des Chefs kann zu Bossing führen. Wenn Bossing festgestellt wird, herrschte meist ein schlechtes Betriebsklima. Die eigenen Interessen der Führunskraft stehen im Vordergrund. Bossing-Opfer werden oft ohne Selbstverschulden plötzlich zu Sündenböcken und Blitzableitern für die Frustration des Chefs.
Wie kann man sich gegen Bossing wehren?
Die Schwierigkeit besteht darin, dass der Chef die Beschwerden des Opfers nicht anhören muss. Die Prävention ist deshalb besonders wichtig. Der Mitarbeiter darf sich nicht ins „Schlachtfeld“ begeben. Er sollte sich mit Kollegen verbünden. Beschwerden direkt beim Vorgesetzten des Chefs oder beim Betriebsrat können ebenfalls weiterhelfen. Externe Hilfe ist ratsam.
1. Schritt: Analyse
Es gilt Fakten zu sammeln und externe Gesprächspartner zu suchen.
2. Schritt: Dokumentieren
Tagebuch führen. Fakten notieren. (Wer hat was, wann gesagt oder gemacht?) Belege sammeln, Zeugen suchen. Die Aufzeichnungen an einem sicheren Ort aufbewahren, sie helfen später dem Berater, Arzt, Mediator usw.
3. Schritt: Absicherung
Eine Rechtsschutzversicherung abschließen. Die Kosten für Gerichtsverfahren können enorm sein.
4. Schritt: Handeln
Sie haben das Recht, sich zu wehren vorausgesetzt, das Vieraugengespräch beim Chef war erfolglos. Es gibt verschiedene Wege, sich zu wehren. Zum Beispiel mittels einer Aussprache bei der vorgesetzten Stelle des Chefs.
Besonders bei Ehrverletzungen und Beleidigungen sind Zeugen unerlässlich. Vertrauenswürdige Kollegen können dabei moralisch unterstützen. Jeder Arbeitnehmer hat nach
- Obligationenrecht (Art. 328 OR)
- Arbeitsrecht (Art. 6 ARG)
das Recht sich zu beschweren: Der Chef hat zwar ein Weisungsrecht, aber auch eine Fürsorgepflicht. In einer schlimmen Situation gilt es zu bedenken: Wo kein Kläger ist, ist kein Richter.
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